Die Abrechnung der Behandlungskosten erfolgt über die Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP/GOÄ) sowie die aktuellen Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte (Analogabrechnung). Die Psychotherapiesitzungen werden in der Regel monatlich in Rechnung gestellt.
Die Erstattung bzw. Übernahme der Behandlungskosten ist bei mehreren Arten der Krankenversicherung möglich.
Im Folgenden finden Sie nähere Informationen zum empfohlenen Vorgehen für Ihre Art der Versicherung.
Übersicht Behandlungskosten
- Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung vor dem ersten Termin ab,
- ob ihr Tarif psychotherapeutische Behandlungen einschließt und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden (Anzahl Sitzungen, Erstattungshöhe)
- ob und in welcher Form eine vorherige Beantragung erfolgen soll.
Beihilfefähige Patient*innen bekommen einen Großteil der Kosten erstattet. Bitte kontaktieren Sie ihre Beihilfestelle, um die Antragsmodalitäten zu erfragen und die notwendigen Formulare zu erhalten.
Bundespolizist*innen und Soldat*innen benötigen eine Überweisung durch Truppenärzt*innen. Die Kosten der Behandlung werden dann übernommen.
Ich habe keine allgemeine Kassenzulassung.
Bei Versicherten der BAHN-BKK werden die Behandlungskosten im Rahmen eines Selektivvertrages jedoch übernommen.
Eine Behandlung im „Kostenerstattungsverfahren“ für gesetzlich Versicherte anderer Krankenkassen biete ich aktuell nicht an.
Psychotherapeut*innen, die regulär mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können, finden Sie unter: https://asu.kvs-sachsen.de/arztsuche/.
Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen. Der Stundensatz richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP/GOÄ) sowie die aktuellen Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte (Analogabrechnung) und beträgt im Regelfall 134,06 €.